ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen
Allgemein
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, mit der Unterzeichnung der
Auftragsbestätigung / Offerte bestätigt der Auftraggeber / Kunde, dass er mit dem AGB-Text durch Selbstlesen
einverstanden ist. Gerne weist SmartKlick Maurmo darauf hin, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen
laufend aktualisieren.
Auftragsbestätigung / Offerte
Sobald die Auftragsbetätigung / Offerte von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde, gelten die als
abgeschlossen. Nach Ausstellung der Offerte, ist diese für einen Monat gültig, nach Ablauf dieser Zeit können
sich sämtliche Angaben ändern. Zusätzliche Kosten, welche nicht in der Offerte zur Benötigung für den Auftrag
deklariert wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Rücktritt vom Vertragsabschluss
SmartKlick Maumo behält sich das Recht vor, bei unvollständigen Angaben vom Vertrag
zurückzutreten. Die entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber verrechnet. Sollte der Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn den Rücktritt vom Vertrag fordern, so können administrative Kosten anfallen,
welche vom Auftraggeber beglichen werden müssen.
Termin
Der Auftraggeber anerkennt, dass die Firma SmartKlick Maurmo dies als Nebenerwerb konfiguriert, somit nimmt
der Auftraggeber zur Kenntnis, dass dies am Abend oder am Samstag realisiert wird und auch nur in diesem
Zeitraum Termine vereinbart werden können. Um ein termingerechtes Projekt zu realisieren, benötigt SmartKlick
Maurmo vier Wochen ab Abgabedatum von der unterzeichneten Offerte / Auftragsbestätigung, dem Pflichtheft,
Schema, sämtliche Buskomponenten und diversen Angaben zu den KNX- und VOIP Telefonanlagen.
Die Zusatzaufträge / Änderungen können in einem späteren Zeitraum erstellt werden und werden somit separat
verrechnet. Bei einem Verzug besteht kein Anspruch vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat keinen
Anspruch auf eine Entschädigung auf die von SmartKlick Maurmo verspätete Dienstleistung / Lieferung. Bei
Schäden und Lieferverzögerungen, welche von Drittpersonen verursacht werden, übernimmt SmartKlick
Maurmo keine Haftung. Bei Verzug von Drittpersonen, werden die Mehrkosten vom Auftraggeber übernommen.
Programmierung
Alle Buskomponenten werden am Tischmacherhof 16 in 8854 Galgenen programmiert, bevor der Einbau durch
den Auftraggeber am entsprechenden Objekt eingebaut wird. Die Lieferung sämtlicher Buskomponenten muss
zwingend an die Adresse von SmartKlick Maurmo geliefert werden.
Alle VOIP Telefonie Komponenten werden am Tischmacherhof 16 in 8854 Galgenen programmiert, bevor die
von SmartKlick Maurmo gelieferten Komponenten am entsprechenden Objekt eingebaut werden. Der Einbau
erfolgt durch SmartKlick Maurmo. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Netzwerkinfrastruktur und
der dazugehörige Telefonanschluss für die VOIP Telefonanlage eingerichtet ist.
SmartKlick Maurmo behält sich das Recht vor, sämtliche Dokumentationen aufzubewahren.
Inbetriebnahme
Die KNX Erstinbetriebnahme wird durch SmartKlick Maurmo an der Installationswand am Tischmacherhof 16 in
8854 Galgenen durchgeführt. Beim Objekt nach dem Einbau der Komponenten wird die Inbetriebnahme
bauseits erstellt.
Die VOIP Telefonanlage Erstinbetriebnahme wird durch SmartKlick Maurmo am Tischmacherhof 16 in 8854
Galgenen durchgeführt. Beim Objekt nach dem Einbau der Komponenten, wird die definitive Inbetriebnahme
von SmartKlick Maurmo ebenfalls durchgeführt.
Zahlung
40 % des Auftragwertes werden bei Vertragsabschluss geleistet.
40 % bei Ausstellung der Produkte / Dienstleistungen
20 % nach bauseitiger Inbetriebnahme
Sollte sich die An- oder Vorauszahlung verschieben, so wird der Liefertermin entsprechend angepasst.
Eigentumsvorbehalt
SmartKlick Maurmo bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer der verkauften Produkte /
Dienstleistungen.
Garantie
Die Garantielaufzeit auf Dienstleistungen und Hardware, falls von SmartKlick Maurmo geliefert, sind 24 Monate
nach Vertragsabschluss. Die Projektdatei wird mit einem Sicherheitsschlüssel versehen und wird erst nach Ablauf
der Garantie abgegeben. Falls der Auftraggeber / Kunde den Sicherheitsschlüssel während der Garantielaufzeit
anfordert, so verfallen sämtliche Garantieansprüche.
Werden die Anlagen durch Drittpersonen verändert, hat der Auftraggeber/ Eigentümer kein Garantieanspruch.
Mängel
Bei festgestellten Mängeln untersteht der Kunde einer Meldepflicht, welche innerhalb einer Woche während des
Garantieanspruches erfolgen muss. Für SmartKlick Maurmo muss die Möglichkeit bestehen, die entsprechenden
Mängel zu beheben, ebenfalls darf der Kunde die Mängel nicht von Drittunternehmer beheben lassen und die
entstandenen Kosten an SmartKlick Maurmo überwälzen. Sollten Mängel an der Software oder Hardware
entstehen, so übernimmt SmartKlick Maurmo keine Haftung.
Publikation
Informationen, welche SmartKlick Maurmo publiziert, werden laufend aktualisiert, dennoch übernimmt
SmartKlick Maurmo keine Haftung für die Richtigkeit der Publikation.
Haftungsausschluss
Bei Verdacht auf Missbrauch sämtlicher Systeme / Produkte, (Hackerangriffe etc.), welche von SmartKlick
Maurmo installiert wurden, übernimmt SmartKlick Maurmo keine Haftung. Bei Software, Hardware und
Pogrammierfehler können Folgeschäden entstehen, für Folgeschäden jeglicher Art übernimmt SmartKlick
Maurmo keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
Das anwendbare Recht ist das schweizerische Recht
Der Gerichtsstand ist am Sitz von SmartKlick Maurmo.